Buchfink

Funktionen

Umsatzsteuer und Meldungen

Jede Zahl im Formular kommt aus Ihren Buchungen. Eine zweite Liste daneben führt Buchfink nicht.

Ans Finanzamt sendet Buchfink nichts. Es legt die Zahlen als Blatt und als Datei vor. Abgegeben wird in Mein ELSTER oder über Ihre Steuerberatung. Danach tragen Sie das Transferticket ein.

Voranmeldung

Alle Kennziffern des Vordrucks USt 1 A

Buchfink rechnet den Zeitraum aus den Buchungen und legt jede Kennziffer mit Bemessungsgrundlage und Steuer vor. Hinter jeder Zeile stehen die Buchungen, aus denen sie entstanden ist. Sie prüfen das Blatt, tragen die Werte in Mein ELSTER ein und erfassen danach Datum und Transferticket.

Seite „Umsatzsteuer“ mit der Zahllast des Quartals, den Kennziffern 81, 66 und 83 des Vordrucks USt 1 A und den übermittelten Voranmeldungen mit Transferticket.
Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG steht auf derselben Seite, mit Meldezeilen je USt-IdNr.

Fristen

Termine, die sich selbst abhaken

Buchfink führt die Steuertermine, die Abschlusstermine und die Gründungspflichten des Geschäftsjahres mit Frist und Norm. Erledigt ist ein Termin, wenn die Daten es hergeben, nicht weil jemand einen Haken gesetzt hat.

Seite „Steuerfristen“ mit festgeschriebenen Quartalen und der Terminliste aus Voranmeldung, Zusammenfassender Meldung, Festschreibung und Offenlegung.
Überfällig, offen und erledigt sind drei Sichten auf dieselbe Liste.

Nebenpflichten

Was neben der Meldung mitläuft

Sechs Verzeichnisse stehen an einer Stelle, darunter die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG und die Bestätigung der USt-IdNr. beim Bundeszentralamt. Buchfink rechnet den Berichtigungsbetrag je Wirtschaftsgut; den Verwendungsanteil bestätigen Sie.

Seite „Steuerliche Nebenpflichten“ mit dem Verzeichnis nach § 15a UStG: Wirtschaftsgut, Anschaffung, Vorsteuer, Verwendungsanteil und Berichtigungsbetrag.
Der Berichtigungsbetrag geht in die Kennziffer 64.

Die Liste der Steuerfälle ist geschlossen

Unterstützt sind Inland zu 19, 7 und 0 Prozent, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftlicher Erwerb und innergemeinschaftliche Lieferung, Reverse Charge als Empfänger und als Leistender sowie die Ausfuhr. Trifft ein anderer Fall zu, sagt die Oberfläche, dass sie ihn nicht abbildet.

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